Die Prüfbehörde ist eine eigenständige Organisationseinheit, die in der Förderperiode 2007-2013 im Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen angesiedelt ist. Sie führt die in der Strukturfondsverordnung vorgesehenen Aufgaben weisungsfrei durch. Unabhängig von der Verwaltungs- und der Bescheinigungsbehörde, arbeitet sie nach international anerkannten Prüfstandards. Ihre Hauptaufgaben liegen darin, zu gewährleisten, dass die Wirksamkeit des Verwaltungs- und Kontrollsystems für das Ziel 2-Programm regelmäßig geprüft wird. Dazu werden Systemprüfungen und Vor-Ort-Kontrollen bei den bewilligenden und zwischengeschalteten Stellen sowie bei den Zuwendungsempfängern durchgeführt. Die Ergebnisse der Prüfungen werden jährlich in einem Finanzkontrollbericht zusammengefasst und der Europäischen Kommission vorgelegt.
Finanzministerium des
Landes Nordrhein-Westfalen
Abt. Haushalt, Kreditfinanzierung,
Kassen- und Rechnungswesen
Werner Ubbenhorst
Tel.: 0211 / 4972-2832
Fax: 0211 / 4972-2817