"Wir wollen Gründerland Nr. 1 in Deutschland werden, erklärte Minister Duin. Entscheidend dafür wird es sein, dass mehr Start-ups im Umfeld von Hochschulen entstehen können". Am 27. Februar 2015 rief das Ministerium für Wissenschaft und Forschung (MIWF) des Landes Nordrhein-Westfalen zur 1. Förderrunde des Wettbewerbs "START-UP-Hochschul-Ausgründungen NRW" auf.
Wissens- und Technologietransfer sind sowohl für die Wissenschaft als auch für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen von besonderer Bedeutung. Eine systematische Erschließung des an den Hochschulen vorhandenen Transferpotenzials ist hierfür essenziell. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der Landesregierung, mehr junge Hochschulabsolventinnen und –absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu motivieren, den Schritt in die unternehmerische Selbstständigkeit zu wagen. Das Programm „START-UP-Hochschul-Ausgründungen“ unterstützt Gründungswillige aus den nordrheinwestfälischen Hochschulen auf diesem Weg.
Mit der Förderung sollen Gründungswillige aus nordrheinwestfälischen Hochschulen unterstützt werden, um Forschungsergebnisse/Know-how mit großem Marktpotenzial und einem überzeugenden Geschäftskonzept weiterzuentwickeln und durch die Gründung eines eigenen Unternehmens als Hochschulausgründung wirtschaftlich umzusetzen. Durch das Programm werden Vorhaben in der Gründungsphase gefördert, die auf technologischen, betriebswirtschaftlichen oder sozialen Innovationen, aber auch auf innovativen, wissensintensiven Dienstleistungen basieren.
Die Fördermittel (Zuschussförderung) können für Vorhaben mit einem Förderzeitraum von längstens 18 Monaten für folgende Ausgaben beantragt werden:
Personalpauschalen für direkt dem Projekt zugeordnetes zusätzliches Personal in den antragstellenden Hochschulen sowie
Gemeinausgabenpauschalen
Projektspezifische Sach- und Materialausgaben
Investitionen sowie Ausgaben für Fremdleistungen
Das Förderprogramm „START-UP-Hochschul-Ausgründungen“ sieht ein einstufiges Antragsverfahren vor. Anträge auf Förderung können spätestens bis zum 31. Mai und 30. November 2015 eingereicht werden. In den Folgejahren sind weitere Aufrufe geplant. Auf Grundlage der Antragsunterlagen und ggf. der persönlichen Präsentation des Gründungsvorhabens durch das Gründungsteam schlägt ein unabhängiges Gutachtergremium eine Auswahl von förderungswürdigen Projekten für das Bewilligungsverfahren vor. Die anschließende Bewilligung der Fördervorhaben wird von der Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt.
Im Rahmen der zweiten Ausschreibungsrunde stehen Ihnen diverse Unterlagen zum Download bereit:
Es wurden 3 Informationsveranstaltungen angeboten. Nachfolgend stehen das Programm und die Präsentationen zum Download zur Verfügung:
Folgende Rechtsgrundlagen liegen der Förderung zugrunde:
• EFRE-RRL mit ANBest-EFRE (PDF, 114 kB)
• Übersicht Personalpauschalen 1.7.2014 - 30.6.2015 (PDF, 42 kB)
• LHO Auszug §23 (PDF, 10 kB)
• LHO Auszug §44 (PDF, 14 kB)
• Unionsrahmen (PDF, 1 MB)
Ansprechpartner:
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich
52425 Jülich
Dr. Gisela Kiratli
Tel.: 02461 61-5789
E-Mail: g.kiratli@fz-juelich.de
www.ptj.de/hochschulausgruendung