Bei einer Förderung nach der de-minimis-Regel ist der Zuwendungsempfänger entsprechend zu informieren und der Hintergrund der beihilfenrechtlichen Bestimmung zu erläutern. Dazu fragt die bewilligende Stelle mit der de-minimis-Erklärung beim Zuwendungsempfänger bereits erhaltene Beihilfen (auch ohne EU-Beteiligung) ab und teilt ihm mit einer de-minimis-Bescheinigung die Höhe des Subventionswertes mit. Im jeweiligen Bewilligungsbescheid ist die Auflage aufzunehmen, dass de-minimis-Vorgaben eingehalten werden müssen.
14plus – Gesellschaftliche und berufliche Perspektiven für Jugendliche aus städtischen Problemgebieten
Die Innovationswettbewerbe für 2009 stehen fest. Informieren Sie sich hier über die geplanten Wettbewerbe der zweiten Runde und die voraussichtlichen Wettbewerbsstarts.
Interessante Projekte, Wettbewerbe und Initiativen zum Mitmachen: Der Newsletter "Ziel 2 Konkret" berichtet regelmäßig über die neuesten Entwicklungen des Ziel 2-Programms.
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Für Einsteiger: Der Kurzfilm zur Einführung in das NRW Ziel 2-Programm (EFRE) – Hintergründe, Strategie und Förderpraxis.
Das NRW-EU Ziel 2-Programm für die Förderperiode 2000 - 2006 unterstützte mit rund 2 Mrd. Euro den Strukturwandel im Ruhrgebiet und ausgewählten Teilregionen. Mehr zu den Inhalten und Ergebnissen der abgeschlossenen Förderperiode unter