Sollten im Rahmen einer Projektabwicklung Unregelmäßigkeiten, d.h. ein Verstoß gegen eine EU-Bestimmung festgestellt werden, so ist für das weitere Vorgehen die VO (EG) 1681/94 i.V.m. VO (EG) 2035/2005 zu beachten.
Als Unregelmäßigkeit werden eingestuft:
Bei der Meldung von Unregelmäßigkeiten und Mittelrückforderungen von den zwischengeschalteten Stellen ist zu beachten, dass die die EU-Kommission Finanzkorrekturen vornehmen kann.
Meldungen von Unregelmäßigkeiten (Erstmeldungen gemäß Artikel 3 und Folgemeldungen gemäß Artikel 5 der o. g. VO) sind mittels Excel-Tabelle über die Verwaltungsbehörde und das Bundesfinanzministerium an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu erstellen.
Auskunft erteilt bei der Verwaltungsbehörde Frau Maren Lenßen, Tel. 0211/837-2350 oder E-Mail: maren.lenssen(at)mwebwv.nrw.de.
14plus – Gesellschaftliche und berufliche Perspektiven für Jugendliche aus städtischen Problemgebieten
Die Innovationswettbewerbe für 2009 stehen fest. Informieren Sie sich hier über die geplanten Wettbewerbe der zweiten Runde und die voraussichtlichen Wettbewerbsstarts.
Interessante Projekte, Wettbewerbe und Initiativen zum Mitmachen: Der Newsletter "Ziel 2 Konkret" berichtet regelmäßig über die neuesten Entwicklungen des Ziel 2-Programms.
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Für Einsteiger: Der Kurzfilm zur Einführung in das NRW Ziel 2-Programm (EFRE) – Hintergründe, Strategie und Förderpraxis.
Das NRW-EU Ziel 2-Programm für die Förderperiode 2000 - 2006 unterstützte mit rund 2 Mrd. Euro den Strukturwandel im Ruhrgebiet und ausgewählten Teilregionen. Mehr zu den Inhalten und Ergebnissen der abgeschlossenen Förderperiode unter