Unregelmäßigkeitsmeldung

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Unregelmäßigkeitsmeldung

Sollten im Rahmen einer Projektabwicklung Unregelmäßigkeiten, d.h. ein Verstoß gegen eine EU-Bestimmung festgestellt werden, so ist für das weitere Vorgehen die VO (EG) 1681/94 i.V.m. VO (EG) 2035/2005 zu beachten.

Als Unregelmäßigkeit werden eingestuft:

  • Fälle mit Verdacht auf Subventionsbetrug, Betrug oder sonstige Straftatbestände
  • Nichteinhaltung von Zweckbindungsfristen oder sonstigen Auflagen
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften

Bei der Meldung von Unregelmäßigkeiten und Mittelrückforderungen von den zwischengeschalteten Stellen ist zu beachten, dass die die EU-Kommission Finanzkorrekturen vornehmen kann.

Meldungen von Unregelmäßigkeiten (Erstmeldungen gemäß Artikel 3 und Folgemeldungen gemäß Artikel 5 der o. g. VO) sind mittels Excel-Tabelle über die Verwaltungsbehörde und das Bundesfinanzministerium an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu erstellen.

Auskunft erteilt bei der Verwaltungsbehörde Frau Maren Lenßen, Tel. 0211/837-2350 oder E-Mail: maren.lenssen(at)mwebwv.nrw.de.

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